Junggesellen und Junggesellenbrauchtum in Bad Bodendorf

Von Dr. Karl-August Seel

Das Junggesellenbrauchtum wird in Bad Bodendorf durch den Junggesellenverein St. Josef gepflegt und fortgeführt. Dieser Verein wurde wahrscheinlich im Jahre 1893 gegründet. Das genaue Gründungsjahr ist nicht bekannt, kann aber durch Indizien auf dieses Jahr festgelegt werden.

älter als der heute aktive Verein ist in Bodendorf die Junggesellengeschichte. Der älteste Beleg findet sich in der Ortschronik. Hier heißt es bei der Beschreibung der Bodendorfer Kirche und ihrer Ausstattung: „Ferner fünf Fahnen. Zwei der St. Sebastianus Bruderschaft, eine neue Fahne eingeweiht an Sebastianus Kirmes des Jahres 1880. Eine alte Junggesellen Fahne vom Jahre 1820. Eine Kriegerfahne und einer Sängerfahne."

Die St. Sebastianus-Junggesellen

Neben dem Fahnenbeleg von 1820 sind schriftliche Belege über diese Junggesellenbruderschaft in einem Anschreibebuch überliefert. Dieses Buch ist eine Kladde, geführt von 1837 bis 1865. Ab 1859 ist die Kladde Kassenbuch der St. Sebastianus-Bruderschaft. Diese wird nach einer Vakanz durch die damaligen Junggesellen reaktiviert. Das Buch beginnt mit den „Strafakten der Bodendorfer Junggesellen", die Satzung und Benimmregeln zugleich darstellen:

1. Wen die Junggesellen Beisammen sind darf keiner ins Zimmer kommen, er muß erst an der Thür anklopfen, und wen man ihm dann heißt herein kommen, so muß er die Thür ganz leise aufmachen. Und dann.
2. Wenn er ins Zimmer herein trit, muß er den Hut abthun und grüßen wie die Zeit des Tages sich begiebt.
3. Es darf aber auch keiner mit einer Mütze noch weißen Kittel erscheinen.
4. Es darf auch keiner soviel Trinken das er sich 'im Zimmer übergiebt, auch darf keiner zweimahl nach einander Trinken oder daß Glas so lange stehen laßen daß zwei Gläßer sich beieinander träfen.
5. Mann darf auch nicht mit einem Klatschkiesen Stücke über de Straße gehen
6. Es darf auch keiner sich mit Junggesellen aufhalten welche noch nicht in diese und unsere Bruderschaft eingeschrieben sind.
7. Es darf sich auch keiner die Freiheit bedienen bei einem anderen Junggesellen sein Matchen zu gehen.
8. Wenn einer ein Matchen im Felde und in der Wiese antritt so darf er nicht bei ihm stehen bleiben, um sich mit ihm ins Gesprech einzulaßen, aber im Busche darf er sich alle Freiheit bedienen.
9. Es darf keiner mit einem Pflug über das dritte Feld schleifen, er muß zuvor den Schlietten aufsetzen oder tragen man darf ihn auch nicht auf dem Schlietten stehen laßen.
10. Wenn einer einem Matchen etwas thut auf heben so muß er es mit einem Fuß vor die Podex treten daß es vorwärts auf den Rücken fält.
11. Es darf auch keiner verschweigen, wenn einer weiß das einer dem anderen im schaden gewesen ist den dieses doppelte Strafe.
12. Darf keiner was in dieser Gesellschaft gesprochen wird klappern.
13. Mußen die Herren Geschreiber, Schuttes und Bürgermeister und Schafen die Heulbier hohlen sonst müßen sie einen halben Thaier entschädigung geben.
14. Gehen drei Pfennig von dehenen Jugesellen ab, welche ihre fünfgroschen geben um in unsere Bruderschaft eingeschrieben zu werden. Vordem Geschreiber damit dieses Buch im gehörigen zu Stande gehalten werden kann.
15. Wenn die Jungesellen zusammen sind, so müßen sie ihre Vorgesetzten und Obrigkeit mit aller höflichkeit vorkommen, auch auf der Straße mit einem gehörigen bedragen begegnen.
16. Wer sich gegen diese gesetze verfall der muß gehörig gestraft werden die Straf ist nach Jungesellen Brauch zehn Groschen.
Geschehen zu Bodendorff den 16. April 1837.
Der Geschreiber Mathias Werhann
17. Als Gebrauch für die Jungesellen mus jede Bürger von den Israeliten auf Maiabend ein Quart Brantwein geben solte er Ruh in seinem Haus haben.
So geschehen zu Bodendorf den 30 ten April 1838.
Jungesellenvorstand.

 

Im Anschluß an die Strafakten folgen die Einschreibungen neuer Mitglieder:
1837 sind es 6 Neuaufnahmen, 1838 werden 15, 1839 gar 20 Mitglieder aufgenommen

Während 1837 bei der Niederschrift der Strafakten nur der Geschreiber Mathias Werhann genannt wird, wird beim Nachtrag der Regel 17 der Junggesellenvorstand erwähnt.

Dieser besteht wie Regel 13 ausweist aus dem Schuttes, dem Bürgermeister, dem Geschreiber und einem Schöffen. Zum Vorstand gehört später auch der Fähnerich. Für diesen gelten folgende Regeln:

I dens Die Kondizionen der Junggesellen über die Fahn zu Bodendorf. Derjenige welche die Fahn an sich Steiert muß sich in acht nahmen das nichts schmutziges daran kommt oder zu rißen wierd. wenn es sine schuld ist so muß er sie aus seine mittet in Reprathur setzen lassen.
II. dens Kann er sie so lange in Besitz nehmen bis er sieh Heirathet dann muß er aber den Junggesellen wieder zurück geben und keine Macht hat sie einem anderen zu überlaßen.
III dens. Nach abnähme der Fahn geschieht gleich Baare Zahlung
IIII. Derjenige welche die Fahn an sich Steiert muß sie lernen schwencken.
IIIII. Wenn für eine Meße von den Junggesellen beigetragen wird So müßen sie all mit einander Opfer gehen und der Fahnderich muß mit der Fahn erscheinen. Der Fahnderich zuerst und dann folgen die Aelltesten bis zum Jüngsten nach.
 
Junggesellen in Bodendorf 1934:
Fähnrich G. Buchet, Präses A. Simon (Buhrsch Tun) mit Zweispitz, Schärpe und Degen als Zeichen seines Amtes

Diese Regeln stehen zwischen Eintragungen von 1846 und 1848.

Auf der Folgeseite ist in Blei vermerkt:

Die Fahne wird bei jeder Feierlichkeit mitgenommen und zwar
1) bei jeder Prozeßion,
2) bei Begräbniß aus der Bruderschaft,
3) bei Gelegenheit des Vogelschießens nur bis an das letzte Haus des Dorfes.
4) Der Fähnrich hat sich unbedingt dem Vorstand zu unterwerfen,
5) Der Fähnrich hat die Fahne Achtzu nehmen wenn durch schuld was dran kommt so hat ???-hier fehlt was
6) Die Fahne behält er bis 20. Januar 1864.

Der Vorstand besteht im Jahre 1837 aus dem Schultes Kaspar Rick, dem Bürgermeister Kaspar Kraus und dem Geschreiber Wilhelm Effelsberg. Der Geschreiber vom 16. April 1837, Mathias Werhann, ist jetzt Schöffe. Die Nennung des Vorstands im Jahre 1837 und die Aufnahme neuer Mitglieder zeigt, daß dies in einem aktiven Verein erfolgt. Mithin ist als Gründungsdatum dieser ersten Bodendorfer Junggesellenbruderschaft das auf der Fahne genannte Jahr 1820 anzunehmen. Daß dieser Verein den Namen St. Sebastian, des Schutzpatrons der Bodendorfer Kirche führt, geht aus den "Statuten der Junggesellen Bruderschaft" hervor. In dieser Satzung, gleichfalls in der Kladde, aber ohne Datumsangabe, heißt es im §3b, daß "der Sebastianus Tag als Schutzpatron der Bruderschaft" mit Gottesdienst gefeiert wird, dem eine Versammlung folgt.

Mailehen

In Paragraph 13 der Strafakte wird eine weitere wichtige Aufgabe des Junggesellenvorstands angesprochen. Es ist das Einholen des „Heulesbier" oder „Heules". Diese Forderung ergibt sich aus dem Brauch der Mailehen. Dabei werden alle ledigen Mädchen des Dorfes vorm Maitanz zugunsten der Junggesellenkasse versteigert. Die Junggesellen mußten ihrer ersteigerten Maibraut den ganzen Wonnemonat Mai über den Hof machen, sie zum Tanz führen und den Maien stellen.

Die Versteigerung vom Mailehen sind für verschiedene Jahre von 1837 -1858 in der Kladde verzeichnet. Versteigert werden alle ledigen Mädchen des Dorfes, auch fremde, die in Bodendorf in Stellung sind. Dies erfahren wir bei der Versteigerung am 1. Mai 1858. Hier heißt es „Lehrersch Magd, Madame Viehmagd dem Lehrer sein Schwester, Madame Küchenmagd, Ritzdorfs Kindermagd" etc. Während die Bodendorfer Mädchen stets mit Namen genannt werden, erfolgt deren Erwähnung, auch in anderen Jahren, nur nach der Dienststellung. Wird für ein Mädchen kein Gebot abgegeben, so wird es mit anderen „Sitzengebliebenen" im Bündel versteigert. Steigerer können ein oder mehrere Junggesellen sein, die aber im Mai für ihr „Harem" die gleichen Pflichten zu erfüllen haben wie die anderen Junggesellen mit ihrem gesteigerten Mädchen.

Heulbier

Wird ein Mädchen des Dorfes, aus diesem "Rosengarten", von einem Ortsfremden entführt, so muß er bei der Hochzeit das Heulbier zahlen. Wohlgekleidet im dunkeln Gewand mit Junggesellenstab, Zylinder oder Zweispitz mit Federbusch, mit Schärpe und Degen als Insignien der Macht wird vom Vorstand vor der Hochzeitsgesellschaft dieser Freikauf eingefordert.

Dabei wird der altüberlieferte Heulesspruch vorgetragen;

     Wir wünschen Euch allen einen schönen Abend besonders der Braut und dem Herrn Bräutigam.
Unser Besuch heute Abend gilt im Namen des Junggesellenvereins Bodendorf:

Denn nach alter Sitte, erscheinen wir in Eurer Mitte.
Es wird Euch etwas Befremden, doch unser Kommen hat sein Bewenden.
Wir kommen mit diesem Junggesellenstab, wodurch wir ein Recht haben,
Ihnen ein große Strafe abzufordern, denn Herr Bräutigam,
Sie sind in unseren Rosengarten eingedrungen und haben die schönste Rose genommen.
Damit sind wir Junggesellen nicht zufrieden. Deshalb müssen Sie uns geben:
    Soviel Bier und Wein wie Wasser im Rhein,
    Soviel Schinken und Braten wie der Tisch kann tragen,
    Ein Fuder Wein und 50 Taler fein,
    Wir glauben, das könnte erträglich sein.
Was uns der Bräutigam tut abdingen, das wird ihm zur Strafe gelingen
Der Höchste, der Euch geleitet, zur Ehe so wunderbar bereitet,
er möge mit seiner Vaterhand, segnen Euren Ehestand,
daß er gedeihe und die Herzen erfreue.
Darum, vermehret Euch wie Sand am Meere.

Die Versteigerung des Mailehens kommt in Bodendorf in den zwanziger Jahren unter Pfarrer Hoening (1917-1937) außer Brauch. Vor allem das Versteigern des Bündels sind für den streitbaren Seelsorger Hauptanlaß für das Aussetzen dies Junggesellenbrauchs. Der „Heules" wird aber bis heute, wenn auch nicht in allen Fällen, noch eingefordert.

Die St. Sebastian-Junggesellen wählen 1858 ihren letzten Vorstand. Im gleichen Jahr erfolgt letztmals auch das Versteigern des Mailehns (20 Mädchen und Bündel). Die Kladde der Junggesellen wird ab 1859 Kassenbuch der neubelebten St. Sebastianus Bruderschaft.

Der Schreiber von 1837 (Mathias Werhann) und der Fähnrich von 1846 (Joseph Giesen) sind jetzt Vorstandsmitglieder, die Junggesellen werden Teil der Bruderschaft. Dies dokumentiert sich in der Satzung "Die Junggesellen von Bodendorf treten unter dem Namen Sebastianusbrüder zu einem Verein zusammen." In einer Satzungserweiterung (1876) heißt es, daß auch Junggesellen in die Vorstände der Bruderschaft (Hauptvorstand und Schutzpatron) gewählt werden können und "bei Begräbnissen beide Fahnen mitgenommen" werden, "jedoch bei den Männern aber bloß die Bruderschaftsfahne".

Die St. Joseph-Junggesellen

Zwischen 1891 und 1895, wahrscheinlich 1893, trennen sich die Junggesellen von der Bruderschaft und gründen einen eigenen Verein. War bisher St. Sebastian - wie bei Pfarrei und Bruderschaft - Namenspatron, so ist es jetzt St. Josef, als Name wird Junggesellenverein St. Josef gewählt. Der Abspaltung von der Bruderschaft sind vermutlich interne Auseinandersetzungen vorausgegangen. Ein mögliches Indiz ist eine außerordentliche Generalversammlung der Bruderschaft im Jahre 1893. Das Protokoll sagt darüber jedoch nichts aus.

Nach dem Kauf der neuen Bruderschaftsfahne im Jahre 1880 werden bei den Kapiteln stets drei Fähneriche gewählt. Je einen für die alte und neue Fahne sowie einen für die Junggesellenfahne. Dies geschieht letztmals 1891. Bei der folgenden Wahl (1895) werden dann nur noch Fähneriche für die alte und neue Fahne bestellt, die Junggesellen sind ausgeschieden. Hinter der Neugründung soll angeblich auch das intensive Bemühen eines Gastwirtes gestanden haben. Dieser habe für sein 1891 neu erbautes Gasthaus gleichfalls einen Verein in seinen Mauern haben wollen. Alle anderen Vereine hatten ihr Vereinslokal im benachbarten Haus der Genossenschaft. Bei der Gründungsversammlung soll es zu einer friedlichen Demonstration gekommen sein. Nicht mit der Abspaltung einverstandene Junggesellen sollen - so die überlieferung - mit einem Schild „Wir müssen nicht!" vorbeigezogen sein. Angespielt wurde damit auf die Tatsache, daß der Gastwirt auf Eltern von Junggesellen Einfluß genommen hat, die Lieferanten seiner Gaststätte waren, um so sein Ziel, Vereinslokal eines Vereins zu werden, zu erreichen. über die Aktivität des neuen Vereins bis zum 1. Weltkrieg ist wenig überliefert. Ein sicherlich geführtes Protokollbuch ist bisher nicht bekannt geworden. Vorhanden ist ein Kontobuch, es beginnt mit der Seite 103, alle vorhergehenden Seiten und viele folgende sind herausgeschnitten oder -gerissen. Möglicherweise waren die verlorenen Seiten Protokolle. Auf den Seiten 103-106, ebenso 121 -124, sind zwei lange Gedichte niedergeschrieben, die beim Einholen des Heules der Hochzeitsgesellschaft vorgetragen wurden. Sie sind undatiert, können aber auf Grund der Lebensdaten des Schreibers auf die Jahre nach dem 1. Weltkrieg festgelegt werden. Auf Seite 156 ist der Junggesellenspruch mit zahlreichen Rechtschreibefehlern und Datum vom 29.1.1928 eingetragen. Durch den damaligen Lehrer Mies wurden diese angestrichen und mit "mangelhaft bis ungenügend" benotet. Bei dem Junggesellenspruch ist die letzte Zeile "Darum vermehret euch wie Sand am Meere" von fremder Hand und später nachgetragen. Sie ist mithin eine jüngere Ergänzung des alten Spruchs.

Die Aufgaben der Junggesellen sind traditionell Winter-, und Herbstkirmes, Maibaumstellen, Mailehen und Maitanz. Sie sind vor und nach dem 1. Weltkrieg der tragende Verein des geselligen Dorflebens, dies bleibt auch so, obwohl durch Gründungen des Gesangvereins und des Sportclubs (beide 1919) sowie der St. Sebastianus-Schützengesellschaft (1926) die Reihe der Vereine sich erweitert.

Vor 1925 wird als Abteilung des Junggesellenvereins ein Spielmannszug gegründet. Aus diesem geht nach dem 2. Weltkrieg und Wiederbegründung 1949 später der Spielmannszug Blau-Weiß hervor. über das Vereinsleben der Junggesellen ab 1931 berichtet ausführlich ein Protokollbuch, wohl das zweite, das über den Zeitraum von 1931 bis 1975 reicht.

Bodendorfer Kirmes 1955: Fähnrich F. Clever

Weitere Aktivitäten neben den herkömmlichen sind Theaterabende, 1934 verbunden mit einer Dichterlesung von Heinrich Lersch. 1935 wird der erste Preismaskenball mit Büttenreden veranstaltet. Im gleichen Jahr wird auch ein Fastnachtszug mit drei Wagen und Fußvolk mit großem Erfolg organisiert, wobei Zugbegleiter "...trunken vom Esel fielen".

Jährliche Höhepunkte sind immer das Holen und Stellen des Maibaumes. Anfänglich aus den Spee'schen Wäldern um Ahrenthal, werden sie später vom Scheidskopf geholt. Stets war das Trachten, einen größeren Baum als die Nachbardörfer zu haben, immer war die Durchführung äußerst feucht. 1937 beteiligten sich B.D.M. und D.A.F. an der Aktion. Beim Aufstellen kommt es zu einer Auseinandersetzung. Daraufhin wird der Baum nachts von der SS bewacht, der Verein vorläufig aufgelöst, der Maitanz von der K.d.F. veranstaltet und von den Bodendorfern boykottiert. Schließlich, nach Aussprache bei der Parteileitung in Ahrweiler, wird der Verein rehabilitiert und der Maitanz auf Pfingstmontag bei vollem Haus nachgeholt. Dabei kommt das Gerücht auf, daß alle Vereine aufgelöst und in den K.d.F. übergeführt werden sollen. Die Junggesellen beschließen daraufhin die gut gefüllte Vereinskasse bei einem gemütlichen Abend und auf der Lohrsdorfer Kirmes zu erleichtern. Auch dieses wird wiederum der Kreisleitung hinterbracht und der Vorsitzende vorgeladen. Die Aussprache ergibt, "daß alles Gerede nur durch Geschwätzigkeit und Gehässigkeit gegen die Verein zustandegekommen ist."

Durch die Einführung der allgemeinen Wehrpflicht und des Arbeitsdienstes lichten sich die Reihen der Junggesellen. Mit dem Beginn des 2. Weltkrieges endet das Vereinsleben, bereits die Herbstkirmes, am 1. Wochenende im September, findet nicht mehr statt.

Am 24. Mai 1947 wird von 35 Junggesellen der Verein reaktiviert, 23 Gefallene und 9 Vermißte werden beklagt. Die erste Aktivität ist die Herbstkirmes, die jedoch nur bis 24 Uhr gefeiert werden darf, da die französische Militärregierung noch ein Ausgangsverbot ab Mitternacht erlassen hat. Wie vor dem Kriege bleiben Winter- und Hauptkirmes jährlich Höhepunkt, der Verein zumeist Veranstalter. 1969 und 1970 wird von Nachbarvereinen das "Haneköppe" zur Ermittlung eines Königs übernommen und wieder aufgegeben. Ab 1961 ist erstmals ein Saufzug als Ausklang der Kirmes belegt, ab 1963 wird ein Kirmesmann mitgeführt. Von den Erlösen werden Ausflüge an Rhein und Mosel veranstaltet, später auch an den Bodensee, nach Ruhpolding und Garmisch-Partenkirchen, ja sogar nach Mallorca. Immer ist die Resonanz: So schön und so feucht war es noch nie!

Ein besonderes Augenmerk wird früher wie heute bei der Wahl des Fähnerichs auf dessen Bereitschaft zum üben des Fähndelschwenkens gelegt. Halte mit Fähndelschwenken waren und sind bei allen Festzügen in Bodendorf fester Bestandteil. Nach Erfolgen vor dem Krieg wird 1949 erstmals der Ahrwanderpokal im Fähndelschwenken gewonnen, der Erfolg 1953 wiederholt. Jeweils im Folgejahr haben die Junggesellen als gewinnender Verein ihrerseits den Pokalwettbewerb auszurichten. Heute hat der Verein mehrere Junggesellen, die sich in der Kunst des Fähndelschwenken üben. Seit 1993 wird als neuer Brauch auf der Anlage der Schützengesellschaft ein Junggesellenkönig ausgeschossen.

Im Jahre 1995 feiern die Junggesellen ihr 17. Ahruferfest. 1979 erstmals als eine Persiflage auf "Rhein in Flammen" inszeniert, hat sich diese Veranstaltung zu einem anerkannten Festhöhepunkt über Bad Bodendorf hinaus entwickelt. Mit ihren Ahruferfesten haben die St. Josef-Junggesellen eine neue Tradition begründet, die allerdings im Jahre 2005 endete.



«zurück
der JGV dankt Herren Dr. Karl-August Seel für die freundliche Überlassung seines Beitrages


3.939 mal angesehen seit 01.09.2010